Schulordnung

Die Realschule Überlingen ist unsere Schule.
In unserer Schule gilt:

„Wir werden gesehen, wir werden gehört, wir werden gebraucht.“

Um dies zu gewährleisten, halten wir uns an vereinbarte Regeln. Wir können in unserer Schulordnung jedoch nicht alles bis auf das Kleinste festschreiben.

Deshalb gilt: Jeder von uns muss für die Gemeinschaft mitdenken und Verantwortung für sich und andere tragen.


Wir können in unserer Schule erfolgreich und gut zusammenleben, wenn wir (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern) im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Aktivitäten

  • einander achten,
  • zueinander offen und ehrlich sind,
  • verantwortungsvoll handeln.

Um dies zu erreichen, erarbeiten sich vor allem die unteren Klassenstufen am Anfang des Schuljahres mit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer ihre Klassenordnung. Wer die Schul- und Klassenordnung missachtet, muss mit erzieherischen Maßnahmen rechnen. Schaden ist wiedergutzumachen. Bei wiederholten Verstößen ist zu überlegen, ob ein Verbleib an unserer Schule noch sinnvoll und möglich ist.


Für die gesamte Schule gelten folgende allgemeingültige Grundsätze, verdeutlicht durch einige Beispiele:

GrundsätzeDies bedeutet
Soziales Handeln
Wir sind freundlich, höflich und hilfsbereit.
Wir grüßen uns.
Wir helfen uns.
Wir achten aufeinander.
Wir tragen Konflikte gewaltfrei aus und lösen sie friedlich.
Wir unterlassen Toben, Schreien und Drängeln.
Lernen
Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört lernen zu können. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört unterrichten zu können. Lernen in einer Gemeinschaft ist nur in einer guten Atmosphäre möglich.
Wir sind pünktlich im Unterrichtsraum.
Wir haben unsere Unterrichtsmaterialien vollständig dabei.
Wir unterlassen jegliche Störung des Unterrichts.
Wir erledigen unsere Hausaufgaben.
Lebensraum SchuleWir gehen mit den Einrichtungen und Unterrichtsmitteln der Schule sorgfältig um und achten das Eigentum anderer.
Wir essen und trinken nur während der Pausen, Kaugummi kauen ist aus hygienischen Gründen verboten.
Wir tragen das Siegel „Gesunde Schule“ und verzichten auf stark zuckerhaltige und/oder koffeinhaltige Getränke bzw. Speisen.
Wir beachten die Mensa-Regeln.
Wir tragen im Schulhaus keine Kopfbedeckung.
Wir bringen keine Sportgeräte (z.B. Skateboards, Scooter, E-Roller) mit ins Schulhaus.
Wir unterlassen den Gebrauch elektronischer Unterhaltungsgeräte (z.B. Smartphone etc.) im Schulhaus und auf dem Schulgelände. Eine Ausnahme bildet allerdings der Gebrauch für unterrichtliche Zwecke mit der ausdrücklichen Erlaubnis eines Lehrers.
Wir achten auf die Sauberkeit im Schulhaus (z.B. verlassen wir die Toiletten, wie wir sie vorgefunden haben).
Wir bleiben während der Schulzeit auf dem Schulgelände.
Wir achten auf angemessene Kleidung im Schulalltag.
Freiheit und Verantwortung
Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.
Die Rechte anderer dürfen nicht verletzt werden. Der Konsum von Alkohol, Nikotin, E-Zigaretten bzw. E-Shishas und jede weitere Form von Drogen ist laut Jugendschutz- und Schulgesetz verboten.

Pädagogische Maßnahmen

Eine erfolgreiche Erziehungsarbeit wird durch verständnisvolle Gespräche zwischen Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie durch einen guten Kontakt mit den Erziehungsberechtigten gewährleistet.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ihre bzw. seine Meinung in angemessener Weise zu vertreten.
Bei Problemen sollten die Schülerinnen und Schüler zuerst mit der betroffenen Lehrkraft sprechen; hierbei können die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer, die SMV-Lehrer, die Beratungslehrerin bzw. der Beratungslehrer oder die Schulsozialarbeit mit hinzugezogen werden.

Verhaltenseinträge

Unangemessenes Verhalten führt zu einem Klassenbucheintrag; Schwerwiegendes Fehlverhalten oder wiederholtes unangemessenes Verhalten führen zu einem roten Klassenbucheintrag. Einträge können mit zusätzlichen pädagogischen Maßnahmen (z.B. Nachsitzen) verbunden sein. Die Verhältnismäßigkeit wird bei jedem Eintrag individuell berücksichtigt.

Klassenbucheinträge werden grün markiert. Sie betreffen Dinge aus dem Bereich Mitarbeit, Ordnung, Zuverlässigkeit, Essen, Trinken und Kaugummikauen im Unterricht, ebenso das unerlaubte Benutzen von Smartphones etc. Sie können positiver und negativer Art sein und dienen hauptsächlich der Information für die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern.

Folgende Beispiele führen zu roten Klassenbucheinträgen

Gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern:

  • vorsätzliche Verletzung
  • schwerer körperlicher Angriff
  • schwere Beleidigung
  • Verleumdung
  • Diebstahl
  • absichtliche schwere Beschädigung von Eigentum eines Mitschülers

Gegenüber Lehrerinnen und Lehrern oder anderen erwachsenen Personen:

  • grober Ungehorsam
  • absichtliches Belügen
  • Beleidigung bzw. Provokation
  • provokative (Aufforderung zur) Leistungsverweigerung
  • Verweigerung von Hausaufgaben oder Zusatzaufgaben
  • gefälschte Unterschriften
  • vorsätzliches Fehlen, unentschuldigtes Zuspätkommen
  • grobe Missachtung von Regeln

Grobe Verstöße gegen die Schulordnung und das Schulgesetz, z.B.:

  • Alkohol, Nikotin, Drogen
  • Zerstörung von Mobiliar und Schuleigentum