Schulordnung

Präambel

Die Realschule Überlingen ist unsere gemeinsame Schule.
Wir leben nach unserem Motto:

„Ich werde gesehen, ich werde gehört, ich werde gebraucht.“ (Elmar Oswald, Schweizer Pädagoge)

Das gilt für alle: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Hausmeister, Sekretärinnen, Reinigungskräfte und alle weiteren Personen im Schulalltag.

Uns ist wichtig:

  • Gegenseitige Wertschätzung,
  • Demokratie und Mitbestimmung,
  • ein Umgang ohne Gewalt und ohne Beschädigung von Eigentum.

Wir wollen miteinander, nicht gegeneinander leben. Dazu brauchen wir Regeln. Dabei kann nicht jeder Einzelfall bedacht werden – deshalb gilt:

Jede und jeder trägt Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft.


Wertschätzung

Gutes Zusammenleben gelingt, wenn wir alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern

  • einander achten,
  • offen und ehrlich miteinander sprechen,
  • zuvorkommend sind und
  • verantwortungsvoll handeln.

Zu Beginn jedes Schuljahres erstellt jede Klasse gemeinsam mit der Klassenleitung eine Klassenordnung, die zur Schulordnung passt.
Wer sich nicht an die Klassen- oder Schulordnung hält, muss mit passenden Maßnahmen rechnen. Entstandener Schaden ist wiedergutzumachen.


Verhaltenskodex

jeder Mensch an unserer Schule hat das Recht, dass

  • sein Körper und
  • sein Eigentum

vor jeder Form von Gewalt geschützt bleiben. Schülerinnen und Schüler haben hierfür einen Verhaltenskodex entwickelt, der uns alle sensibilisiert und schützen soll.


Umgang mit Konflikten

Gute Erziehungsarbeit lebt von Gesprächen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und auch im Austausch mit den Eltern. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, die eigene Meinung respektvoll und angemessen zu äußern.

Bei Problemen gilt:

  • Zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft oder der Schulsozialarbeit suchen,
  • bei Bedarf helfen Klassenleitung, SMV-Lehrkräfte, Beratungslehrkraft.

Handynutzungsordnung

Handys gehören zum Alltag, bringen aber auch Risiken mit sich: Abhängigkeit, Druck, falsche Vorbilder, ständige Erreichbarkeit.

Deshalb gilt für unsere Schule:

  • Wir sind eine handyfreie Schule.

Das bedeutet:

  • Das Handy wird vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Tasche gelassen.
  • Nutzung ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft erlaubt.
  • Telefoniert werden darf ausschließlich im Sekretariat.
  • Eltern erreichen ihre Kinder ebenfalls über das Sekretariat.

KI-Nutzungsregeln

Wir wollen lernen, selbstständig werden und uns weiterentwickeln. Dazu müssen wir selbst denken und arbeiten. KI kann hilfreich sein, muss aber verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Deshalb gilt:

  • Nutzung von KI ist nur mit Erlaubnis der Fachlehrkraft erlaubt.
  • Unerlaubte KI-Verwendung in bewerteten Arbeiten ist verboten und führt sofort zur Note „ungenügend“ (Note 6).
  • Bei der Nutzung von KI ist die DSGVO zu beachten! Da viele Server der KI-Suchmaschinen außerhalb der EU liegen, dürfen hier keine personenbezogenen Daten eingegeben werden.

Müllproblematik

Im Schulhaus entsteht zu viel Müll, insbesondere durch Verpackungen von Snacks, Getränken und Fastfood.

Deshalb gilt:

  • Wir versuchen auf Kunststoffverpackungen im Schulhaus zu verzichten.
  • Müll ist immer sofort in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.

Wer Müll im Schulhaus wegwirft oder liegen lässt, übernimmt für eine Schulwoche Reinigungsdienste in den Pausen.


Grundsätze unseres Zusammenlebens

1. Soziales Handeln

Wir sind freundlich, höflich und hilfsbereit.

  • Wir grüßen uns.
  • Wir helfen uns gegenseitig.
  • Wir achten aufeinander.
  • Konflikte lösen wir friedlich.

2. Lernen

Alle tragen Verantwortung dafür, dass Lernen gelingt.

  • Alle haben das Recht auf ungestörtes Lernen.
  • Lehrkräfte haben das Recht auf ungestörten Unterricht.

Dazu gehört:

  • Pünktlich im Unterricht sein,
  • Materialien vollständig dabeihaben,
  • Unterricht nicht stören,
  • Hausaufgaben erledigen.

3. Lebensraum Schule

Wir halten unsere Schule sauber und achten auf Einrichtungen und Eigentum anderer.

Das bedeutet:

  • Kein Kaugummi.
  • Als „Gesunde Schule“ verzichten wir auf stark zuckerhaltige und koffeinhaltige Getränke oder Speisen.
  • Mensa-Regeln beachten.
  • Keine Kopfbedeckung während des Unterrichts.
  • Keine Sportgeräte wie Skateboards, Skooter oder E-Roller im Schulhaus.
  • Keine Nutzung elektronischer Geräte (z. B. Handys, Smartwatches etc.) im Schulhaus oder auf dem Gelände – außer mit ausdrücklicher Lehrkrafterlaubnis.
  • Toiletten sauber hinterlassen.
  • Während der Schulzeit bleiben wir auf dem Schulgelände (Ausnahme in der Mittagspause: Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse mit Einverständniserklärung der Eltern).
  • Wir achten auf angemessene Kleidung.

4. Freiheit und Verantwortung

Wer Freiheit möchte, muss Regeln einhalten.

Dazu zählt besonders:

  • Die Rechte anderer nicht verletzen.
  • Alkohol, Nikotin, E-Zigaretten, E-Shishas und alle Drogen sind nach Jugendschutz- und Schulgesetz streng verboten.
  • Die Toilettenkabine wird nur alleine betreten.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

5. Schülerparlament

Demokratie und Mitbestimmung sind wichtige Werte, die an unserer Schule von Bedeutung sind. Daher ermöglichen wir allen Beteiligten an der Schule partizipieren zu können (Eltern über den Elternbeirat, Lehrerinnen und Lehrer über die Gesamtlehrerkonferenz, Schülerinnen und Schüler über die SMV).

  • Die Schülerinnen und Schüler der SMV wurden als Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt. Mit der Wahl sind sie automatisch Mitglied im Schülerparlament.
  • Im Schülerparlament erhält die SMV den Auftrag über eine Sachlage zu bestimmen. Der Auftrag ergeht durch die Schulleitung.

6. Verhaltenseinträge

Auch wenn es unangenehm ist – wir müssen klar benennen, was passiert, wenn Regeln verletzt werden.

Bemerke (Klassenbucheintrag)

Bei unangemessenem Verhalten, z. B.

  • fehlende Mitarbeit,
  • Unordnung,
  • Zuverlässigkeitsprobleme,
  • Essen, Trinken oder Kaugummi im Unterricht,
  • unentschuldigtes Fehlen,
  • unerlaubte Handy-Nutzung.

Sie können positiv oder negativ sein und dienen vor allem der Information für Lehrkräfte und Eltern.

Rote Einträge – bei schwerwiegendem Verhalten

Gegen Mitschülerinnen und Mitschüler, z. B.

  • vorsätzliche Verletzungen,
  • körperliche Angriffe,
  • schwere Beleidigungen,
  • Verleumdungen,
  • Diebstahl,
  • mutwillige Beschädigung von Eigentum.

Gegen Lehrkräfte oder andere Erwachsene, z. B.

  • grober Ungehorsam,
  • absichtliches Lügen,
  • Beleidigungen/Provokationen,
  • Aufforderung zur Leistungsverweigerung,
  • gefälschte Unterschriften,
  • vorsätzliches Fehlen,
  • grobe Missachtung von Regeln.

Grobe Verstöße gegen Schulordnung oder Schulgesetz, z. B.

  • Mitführen oder Konsum von Alkohol, Nikotin, Drogen, Waffen,
  • Zerstörung von Mobiliar oder Schuleigentum.

Alle Einträge werden im Einzelfall und verhältnismäßig entschieden.


Gültigkeit

Die Schulordnung ist unmittelbar nach Veröffentlichung auf der Homepage der Realschule Überlingen www.rsue.de gültig.

Die Schulordnung wurde

  • am 18.03.2026 in der GLK beschlossen,
  • am 19.05.2026 im Schülerparlament zur Kenntnis genommen,
  • am 19.05.2026 allen Elternbeiräten zur Kenntnis vorgelegt,
  • am 18.05.2026 in der Schulkonferenz beschlossen.

Überlingen, den 19.05.2026

gez. Dr. Sascha Ziegelbauer
Realschulrektor


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